Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale
Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.
BFH, Beschluss vom 15.11.2016 – VI R 4/15
Der BFH hat entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte abgegolten werden. Insb. ist nach Ansicht des BFH in dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkenden Wirkung der Entfernungspauschale ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen.
Inhaltsübersicht
- I. Verkürzter Sachverhalt
- II. Entscheidung des BFH
- III. Begründung zur Entscheidung
- IV. Auswirkungen auf die Praxis
Streitjahr 2010
I. Verkürzter Sachverhalt
Die Kläger wurden als Ehegatten für das Streitjahr zur ESt zusammen veranlagt. Sie erzielten in diesem Vz. u.a. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG. In der ESt-Erklärung des Jahres 2010 machten die Kläger für