DER BETRIEB
Indizien für das Vorliegen einer Scheinbewerbung

Indizien für das Vorliegen einer Scheinbewerbung

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M. / RAin Louisa Kallhoff

BAG, Urteil vom 11.08.2016 – 8 AZR 4/15

Noch kurz vor der Entscheidung des EuGH in Sachen „Kratzer“, wonach Scheinbewerber, die sich nur bewerben, um abgelehnt zu werden und im Anschluss eine Entschädigung einzuklagen, keine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangen können, hatte das BAG so hohe Anforderungen an die Darlegung und den Beweis der für einen Rechtsmissbrauch erforderlichen Tatsachen gestellt, dass ein Nachweis kaum möglich erschien. Nun hat der 8. Senat erstmals Indizien für rechtsmissbräuchliches Verhalten genannt, die sich in der Praxis als hilfreich erweisen können.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das AGG.

Der Kläger – 1953 geboren und seit 1988 als Einzelanwalt tätig – absolvierte die beiden juristischen Staatsprüfungen mit der Note befriedigend.