DER BETRIEB
Mitbestimmung des Betriebsrats bzgl. der Herausnahme von Arbeitnehmern bei Gehaltsanpassungen

Mitbestimmung des Betriebsrats bzgl. der Herausnahme von Arbeitnehmern bei Gehaltsanpassungen

Kommentiert von RAin/FAinArbR Kerstin Gröne / Stephan Sura

BAG, Beschluss vom 21.02.2017 – 1 ABR 12/15

Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung, ob ein bestimmter Geschäftsbereich von einer Gehaltsanpassung ausgenommen werden kann, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Zwar ist der Arbeitgeber frei in der Festlegung eines erstmaligen Volumens für einen bestimmten Leistungszweck und kann somit indirekt auch den Begünstigtenkreis einer Vergütungskomponente ohne Beteiligung des Betriebsrats festlegen. Der Mitbestimmung unterliegt indes die Herausnahme einer Arbeitnehmergruppe bei einer späteren Anpassung dieser Leistung, da eine solche nicht bloß deren Dotierung betrifft, sondern eine Änderung der Verteilungsgrundsätze bedeutet.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Fazit

I. Sachverhalt

Die tarifungebundene Arbeitgeberin unterhält drei Produktionsstandorte und schloss 2011 mit dem Gesamtbetriebsrat eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) zum