DER BETRIEB
Sachgrundbefristung auf Wunsch des Arbeitnehmers

Sachgrundbefristung auf Wunsch des Arbeitnehmers

Kommentiert von RA/FAArbR Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco)

BAG, Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 236/15

Das BAG hatte in diesem Fall zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG auf Wunsch des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist. Dabei stelle insb. auch eine zwei Jahre dauernde Bedenkzeit des Arbeitnehmers kein Indiz dafür dar, dass eine Befristungsabrede auf dessen Wunsch hin erfolgte. Ungeachtet dessen sei das Erreichen einer Altersgrenze als solche ein zulässiger Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, soweit der Mitarbeiter bei Auslaufen der Befristung Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin war seit dem Jahr 1987 bei der Beklagten, einem Großunternehmen der Automobilindustrie, beschäftigt. Als leitende Führungskraft nahm die Klägerin an einem bestimmten Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei der Beklagten teil. Der