DER BETRIEB
Außerordentliche Kündigung für Datenerhebungsverweigerer
Arbeitgeber kann alle Mitarbeiter verpflichten, ein elektronisches Warn- und Berichtssystem zu verwenden

Außerordentliche Kündigung für Datenerhebungsverweigerer

Arbeitgeber kann alle Mitarbeiter verpflichten, ein elektronisches Warn- und Berichtssystem zu verwenden

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M. / Vanessa Sousa Höhl

BAG, Urteil vom 17.11.2016 – 2 AZR 730/15

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und sich technischer Systeme bedienenden Arbeitgebern. Nicht selten unterliegt der Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten angesichts der hohen Anforderungen des BDSG. Das BAG zeigt, wann eine „zwingend erforderliche“ technische Datenerhebung zur Kontrolle der Leistungen oder des Verhaltens des Arbeitnehmers zulässig sein kann und die Grenzen der informationellen Selbstbestimmung überschritten sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit vielen Jahren als Busfahrer beschäftigt. Durch Betriebsvereinbarung wurde der Einsatz eines elektronischen Warn- und Berichtssystems im Oktober 2014 eingeführt, das Fahrereignisse