DER BETRIEB
Aufsichtsratswahl: Öffentliche Stimmauszählung und rechtzeitige Anfechtung der Wahl

Aufsichtsratswahl: Öffentliche Stimmauszählung und rechtzeitige Anfechtung der Wahl

Kommentiert von RA/FAArbR Klaus Thönißen, LL.M. (San Francisco)

BAG, Beschluss vom 17.05.2017 – 7 ABR 22/15

Das BAG musste darüber entscheiden, ob es bei einer Aufsichtsratswahl durch Delegierte erforderlich ist, dass der Wahlvorstand neben den Delegierten auch alle Arbeitnehmer näher über die Wahl informiert. Weiterhin hatte das BAG zu prüfen, wann eine Anfechtung rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist. Aus Sicht der Richter des BAG sei es bei der Delegiertenwahl nicht erforderlich, alle Arbeitnehmer zu informieren. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit komme es ausschließlich auf den Eingang des Antrags beim Arbeitsgericht an.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.

Die an dem Verfahren beteiligte Aktiengesellschaft führte am 09.03.2013 ihre turnusmäßige Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat durch. Der Konzern, dessen herrschendes Unternehmen