DER BETRIEB
Regelaltersrentenberechtigung als Minus bei der Sozialauswahl

Regelaltersrentenberechtigung als Minus bei der Sozialauswahl

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M. / Hendrik Völkerding

BAG, Urteil vom 27.04.2017 – 2 AZR 67/16

Das BAG hat entschieden, dass ein regelaltersrentenberechtigter Arbeitnehmer bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG im Hinblick auf das Kriterium „Lebensalter“ deutlich weniger schutzbedürftig ist als ein Arbeitnehmer, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.

Der Beklagte ist ein Arbeitnehmerverband, der 1949 geborene, verheiratete Kläger war seit 1981 als juristischer Mitarbeiter bei dem Beklagten tätig. Ebenfalls für den Beklagten tätig ist eine 1979 geborene, verheiratete und einem Kind unterhaltsverpflichtete Arbeitnehmerin F. Dem Kläger wurde im Mai 2014 zum Dezember 2014 betriebsbedingt gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt bezog der Kläger bereits Regelaltersrente.

Der Kläger hielt die Kündigung für sozial