DER BETRIEB
Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn

Übernahme von Versicherungs-, Kammer- und Vereinsbeiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

FG Münster, Urteil vom 01.02.2018 – 1 K 2943/16 L

Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, da die Übernahme nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Klägerin als Arbeitgeberin liegt.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des FG
    • 1. Vorteile als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
    • 2. Gesamtwürdigung bei Prüfung der Vorteilsgewährung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse
  • III. Auswirkungen auf die Praxis

I. Verkürzter Sachverhalt

Die Klägerin (Streitjahre 2013-2016) ist eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer GbR. Sie übernahm für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein