DER BETRIEB
Der Carve-out von Unternehmensteilen in der gesellschaftsrechtlichen Praxis

Der Carve-out von Unternehmensteilen in der gesellschaftsrechtlichen Praxis

RA Dr. Hartwin Bungert / RA Mauritz Rogier

Im gegenwärtigen Marktumfeld ist es gewinnversprechend, einzelne Geschäftsbereiche zu veräußern oder an die Börse zu bringen. Zudem bevorzugen Investoren fokussierte Geschäftsmodelle, sodass die Verselbstständigung von Geschäftsbereichen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, i.d.R. mit Kurssteigerungen belohnt wird. Zur Realisierung dieses Potenzials muss der betreffende Bereich aus dem Gesamtunternehmen herausgelöst und auf einen selbstständigen Rechtsträger übertragen werden. Ein solcher (europa- oder weltweiter) Carve-out ist eine komplexe, zeitintensive Transaktion. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Aspekte eines Carve-out. Der Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Begriff
    • 2. Abgrenzung
    • 3. Motive
    • 4. Struktur
  • II. Die Zielgesellschaft
    • 1. Rechtsform
    • 2. Vorrats- oder Mantelgesellschaft
  • III. Form der Vermögensübertragung
    • 1. Einzelrechtsnachfolge (Asset Deal oder Einbringung)
      • a)