DER BETRIEB
Tarifliche und betriebliche Ausdehnung der Überlassungsdauer in der Leiharbeit

Tarifliche und betriebliche Ausdehnung der Überlassungsdauer in der Leiharbeit

RA Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch

Eine wesentliche Neuerung des neuen AÜG ist die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Sie beschneidet die Möglichkeiten flexiblen Personaleinsatzes. Unternehmen haben es schwerer, auf Auftragsspitzen mit dem zeitlich begrenzten Einsatz von Leiharbeitnehmern zu reagieren. Für ein bestimmtes länger dauerndes Projekt erforderliche Spezialkräfte können nicht über einen Personaldienstleister gewonnen werden. In länger als 18 Monate dauernden Vertretungsfällen müssen nacheinander mehrere Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Vor allem ist der Weg verbaut, längerfristig für strukturelle und konjunkturelle Auftragsschwankungen vorzusorgen und so betriebsbedingte Kündigungen der Stammbelegschaft zu vermeiden. Der Gesetzgeber hat das Problem gesehen und die einschlägigen Vorschriften deshalb tarifdispositiv ausgestaltet: In Tarifverträgen der Einsatzbranche oder in aufgrund eines solchen Tarifvertrags geschlossenen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen kann