DER BETRIEB
Niederlassungsfreiheit – Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat – Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit

Niederlassungsfreiheit – Berücksichtigung von Verlusten aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat – Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit

EuGH, Urteil vom 15.05.2008 – Rs. C-414/06, Lidl Belgium GmbH & Co. KG

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Art. 43 EG-Vertrag steht dem nicht entgegen, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft von ihrer Steuerbemessungsgrundlage nicht die Verluste einer Betriebsstätte abziehen kann, die ihr gehört und in einem anderen Mitgliedstaat belegen ist, sofern nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte dieser Betriebsstätte im letztgenannten Mitgliedstaat besteuert werden, in dem diese Verluste bei der Besteuerung der Einkünfte dieser Betriebsstätte für künftige Steuerzeiträume berücksichtigt werden können.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EG-Vertrag Art. 43, 56

Sachverhalt

Lidl Belgium gehört zur Lidl-und-Schwarz-Gruppe, ihre Geschäftstätigkeit besteht im Vertrieb von Waren. Sie war zunächst auf dem belgischen Markt tätig und wurde 1999 angewiesen, sich auch in Luxemburg zu etablieren. Zu diesem Zweck errichtete Lidl Belgium dort eine