DER BETRIEB
Zur Reichweite der Notgeschäftsführung analog § 744 Abs. 2 BGB bei der GbR

Zur Reichweite der Notgeschäftsführung analog § 744 Abs. 2 BGB bei der GbR

Kommentiert von RA Dr. Günter Seulen / RAin Alexandra Dölves

BGH, Urteil vom 26.06.2018 – II ZR 205/16

Im Rahmen eines Gesellschafterstreites war der Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GbR als Geschäftsführer deren Tochter-GmbH abberufen worden. Er versuchte, unter Berufung auf das Notgeschäftsführungsrecht analog § 744 Abs. 2 BGB im eigenen Namen die von der GbR gefassten Gesellschafterbeschlüsse der GmbH anzugreifen. Der BGH äußert sich zu den Voraussetzungen des Notgeschäftsführungsrechts, die er für den konkreten Fall jedoch verneint.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der Beklagten, einer GmbH, war. Der Gesellschaftsvertrag der GbR enthielt eine Schiedsabrede, die auch auf Streitigkeiten innerhalb der Beklagten Anwendung finden sollte. Der Kläger war zudem Geschäftsführer der Beklagten. Später traten Konflikte