DER BETRIEB
Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer im Rahmen einer verlängerten Vollstreckungsabwehrklage

Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer im Rahmen einer verlängerten Vollstreckungsabwehrklage

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 538/17

Mit der Befriedigung des Titelgläubigers sind der Titel verbraucht und die Klage gegen die Zwangsvollstreckung aus diesem Titel damit gegenstandslos; für die Klage entfällt das Rechtsschutzbedürfnis. Der Titelschuldner kann mittels verlängerter Vollstreckungsabwehrklage die Rückzahlung für zu Unrecht Erlangtes verlangen. Der Erstattungsanspruch wegen nachentrichteter Lohnsteuer unterfällt nicht einer Verfallklausel, die nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten im Rahmen einer verlängerten Vollstreckungsabwehrklage über die Rückzahlung eines Betrags, den der Beklagte im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte.

Die Klägerin ist die ehemalige Arbeitgeberin des Beklagten. Arbeitsvertraglich ist eine