DER BETRIEB
Zum Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Zum Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

FG Münster, Urteil vom 11.05.2017 – 13 K 1940/15 E,G

Das FG Münster hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs im Regelfall noch nicht erschüttert wird, wenn lediglich behauptet wird, für privat veranlasste Fahrten hätten private Fahrzeuge zur Verfügung gestanden.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des FG
  • III. Begründung der Entscheidung
  • IV. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahr 2011 und 2012

I. Verkürzter Sachverhalt

Der Kläger ist ein lediger Stpfl., der einen Gewerbetrieb unterhält, welchen er in seiner Gewerbeanmeldung mit „…-montagen und Dienstleistungen“ bezeichnete. Seine Tätigkeit besteht in der Erneuerung von … sowie im Austausch, der Wartung und der Überprüfung von …-anlagen. Der Kläger ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG i.H.v. X € (2011) und X € (2012). Bei den Betriebsausgaben waren Aufwendungen für ein im