DER BETRIEB
Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

FG Nürnberg, Urteil vom 04.08.2017 – 4 K 16/17

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die tarifliche ESt nach § 35a Abs. 3 EStG nicht um Werkleistungen zu ermäßigen ist, die außerhalb des Haushalts in der Betriebsstätte des Handwerkers erbracht werden – hier: Herstellung einer Haustür in Abgrenzung zur Montage der Haustür.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des FG
  • III. Begründung der Entscheidung
  • IV. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahr 2015

I. Verkürzter Sachverhalt

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2015 zusammen zur ESt veranlagt wurden. Der Kläger erzielte Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und Vermietung und Verpachtung, die Klägerin aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Kläger ließen im Oktober 2015 die Haustür ihres privaten Wohnhauses ersetzen. Hierfür wurden durch den leistenden Unternehmer, insgesamt 4.688 € inkl. USt in Rechnung gestellt. Ein Betrag von 1.435,20 € inkl. USt entfiel dabei auf die