DER BETRIEB
Anspruch auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen – Grenzen arbeitsvertraglicher Fürsorgepflichten

Anspruch auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen – Grenzen arbeitsvertraglicher Fürsorgepflichten

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Urteil vom 24.10.2018 – 10 AZR 69/18

Der Arbeitgeber kann im Rahmen seiner „Fürsorgepflicht“ verpflichtet sein, bestimmte Tatsachen zugunsten eines Arbeitnehmers gegenüber einem Dritten zu erklären oder eine rechtliche Bewertung abzugeben, wenn dies dem Schutz der Vermögensinteressen des Arbeitnehmers dient. Dies gilt jedoch nur, soweit der Arbeitgeber dafür keine gleichrangigen eigenen Interessen zurückstellen muss und die zu erklärenden Umstände den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten entsprechen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Pflicht der Beklagten zur Abgabe einer bestimmten Tätigkeitsbeschreibung und zum Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung, mithilfe derer der Kläger die Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt anstrebt.

Der Kläger ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst als angestellter Rechtsanwalt tätig. Seit 2001