DER BETRIEB
Generalanwalt beim EuGH: Erben können Ausgleich für nicht genommenen Urlaub verlangen – Arbeitgeber trägt Verantwortung für Urlaubsgewährung

Generalanwalt beim EuGH: Erben können Ausgleich für nicht genommenen Urlaub verlangen – Arbeitgeber trägt Verantwortung für Urlaubsgewährung

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.05.2018 – C-569/16, C-570/16, C-684/16, C-619/16

Deutsches und europäisches Urlaubsrecht stehen häufig in Konflikt. Das wird aus den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts Yves Bot erneut deutlich. Der Generalanwalt nimmt in mehreren Vorlageverfahren deutscher Gerichte zu dem Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht in natura genommenen Urlaub im Hinblick auf die Arbeitszeitrichtlinie Stellung. Zum einen geht es um den Anspruch der Erben verstorbener Arbeitnehmer; zum anderen um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für nicht genommenen Urlaub verlangen kann. Mit seinen Schlussanträgen stärkt der Generalanwalt die Position der Arbeitnehmerseite.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidungsvorschläge des Generalanwalts
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

In den nationalen Ausgangsverfahren in den Rs. C-569/16