DER BETRIEB
Arbeitsvertragliche Versetzungsklauseln

Arbeitsvertragliche Versetzungsklauseln

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

LAG Nürnberg, Urteil vom 07.06.2017 – 2 Sa 57/17

Eine Klausel, die den Arbeitnehmer verpflichtet, „im Bedarfsfall auf Anweisung auch eine andere ihm zumutbare Arbeit zu übernehmen“, ist wegen unangemessener Benachteiligung gem. § 307 BGB unwirksam. Diese Formulierung gewährleistet nicht, dass die Anweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss. Dies gilt auch, wenn „eine Lohnminderung damit jedoch nicht verbunden sein“ darf.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung. Der Kläger ist bei der Beklagten als Betriebselektriker beschäftigt. Ziff. 1 des Arbeitsvertrags lautet wie folgt:

„Der Arbeitnehmer wird für die Tätigkeit als Elektriker eingestellt. Er verpflichtet sich, im Bedarfsfall auf Anweisung der Firma auch eine andere ihm zumutbare Arbeit zu übernehmen. Eine Lohnminderung darf damit jedoch