DER BETRIEB
Anfechtung der Betriebsratswahl eines Gemeinschaftsbetriebs

Anfechtung der Betriebsratswahl eines Gemeinschaftsbetriebs

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Beschluss vom 16.01.2018 – 7 ABR 21/16

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, die ausschließlich für seine Arbeitnehmerschaft durchgeführte Betriebsratswahl auch dann allein anzufechten, wenn er die Anfechtung darauf stützt, dass ein einheitlicher Betriebsrat für einen mit einem anderen Unternehmen geführten Gemeinschaftsbetrieb hätte gewählt werden müssen. Die Wahl muss nicht von allen an dem behaupteten Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgebern gemeinsam angefochten werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Wahlanfechtung darüber, ob die beteiligten Arbeitgeberinnen zu 1. und zu 4. einen gemeinsamen Betrieb führen.

Die Arbeitgeberinnen, deren jeweiliger Sitz sich unter derselben Adresse in H befindet, haben denselben Geschäftsführer und unterhalten eine gemeinsame Personalabteilung und Lohnbuchhaltung. Im April 2014 wählten die bei