DER BETRIEB
Besitzstandszulage auf gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar

Besitzstandszulage auf gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy, Mediator (Universität Bielefeld) / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Urteil vom 06.12.2017 – 5 AZR 699/16

Eine Ausgleichs-/Besitzstandszulage, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer als Teil der Entlohnung für geleistete Arbeit monatlich pauschal in gleichbleibender Höhe zum Ausgleich für die Absenkung vertraglich vereinbarter Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge unabhängig davon zahlt, ob und in welchem Umfang in den einzelnen Monaten Arbeit zu besonderen Zeiten anfällt, ist mindestlohnrelevant.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

  1. Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin.

  2. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 2007 als Servicemitarbeiterin/Spielhallenaufsicht beschäftigt. Sie arbeitet regelmäßig an Wochenenden, Feiertagen und zur Nachtzeit. Die Beklagte zahlte der Klägerin zunächst einen Stundenlohn von 7,00 € brutto, später von 7,50 € brutto und hierauf für Arbeit