Besitzstandszulage auf gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar
Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy, Mediator (Universität Bielefeld) / RAin/FAinArbR Peggy Lomb
BAG, Urteil vom 06.12.2017 – 5 AZR 699/16
Eine Ausgleichs-/Besitzstandszulage, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer als Teil der Entlohnung für geleistete Arbeit monatlich pauschal in gleichbleibender Höhe zum Ausgleich für die Absenkung vertraglich vereinbarter Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge unabhängig davon zahlt, ob und in welchem Umfang in den einzelnen Monaten Arbeit zu besonderen Zeiten anfällt, ist mindestlohnrelevant.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Einordnung und Praxishinweise
I. Sachverhalt
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Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche der Klägerin.
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Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 2007 als Servicemitarbeiterin/Spielhallenaufsicht beschäftigt. Sie arbeitet regelmäßig an Wochenenden, Feiertagen und zur Nachtzeit. Die Beklagte zahlte der Klägerin zunächst einen Stundenlohn von 7,00 € brutto, später von 7,50 € brutto und hierauf für Arbeit