DER BETRIEB
Wirksamkeit tariflicher Regelungen zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Wirksamkeit tariflicher Regelungen zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Urteil vom 06.12.2017 – 5 AZR 118/17

Der Günstigkeitsvergleich nach § 12 EFZG wird häufig falsch verstanden. Das BAG hat mit dieser Entscheidung erneut klargestellt, dass § 12 EFZG den Tarifvertragsparteien einen weitergehenden Regelungsspielraum für vom EFZG abweichende Regelungen gibt, als es § 4 Abs. 3 TVG für vertragliche Abweichungen von unmittelbar und zwingend geltenden Tarifbestimmungen erlaubt. Es stellt klar, dass vom EFZG abweichende tarifliche Regelungen auch dann wirksam sind, wenn nicht zweifelsfrei feststellbar ist, dass sie für den Arbeitnehmer ungünstiger sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Frage, wie die wegen eines Wochenfeiertags nicht geleisteten Arbeitsstunden in Ansatz zu bringen sind.

Die Klägerin ist in Teilzeit mit einer Jahresarbeitszeit von 1.018 Stunden beschäftigt. Sie hat ihre Arbeitsleistung an