Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung
Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb
BAG, Urteil vom 13.12.2017 – 4 AZR 576/16
Eine sog. korrigierende Rückgruppierung kann wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens auch dann i.S.v. § 242 BGB treuwidrig sein, wenn eine vorangegangene erneute Überprüfung der Eingruppierung – bei unveränderter Tätigkeit – zu einer Höhergruppierung führte.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin.
Sie ist Fachinformatikerin für Anwendungsentwicklung und war mit gleichbleibender Tätigkeit als DV-Betreuerin bei der Beklagten beschäftigt. Anfänglich fand auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Berlin) vom 31.07.2003 in der jeweiligen Fassung Anwendung. Nach Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erhielt die Klägerin eine Vergütung nach der