DER BETRIEB
Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten

Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten

Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.

BFH, Urteil vom 30.11.2016 – V R 18/16

Verpflichtet sich ein Unternehmer, gegen Entgelt ein Mietverhältnis einzugehen, ist diese Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerbefreit.

Inhaltsübersicht

  • I. Verkürzter Sachverhalt
  • II. Entscheidung des BFH
  • III. Begründung zur Entscheidung
  • IV. Auswirkungen auf die Praxis

Streitjahr 2007

I. Verkürzter Sachverhalt

Die A-KG war Eigentümerin eines bebauten Grundstücks. Dieses wurde zum Teil vermietet und stand i.Ü. leer. Die KG beabsichtigte, das Grundstück zu veräußern. Der Kaufinteressent wollte das Objekt nur unter der Bedingung erwerben, dass ein bestimmter Anteil der Leerstandsfläche zusätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren vermietet wurde. Die KG und die Klägerin, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, vereinbarten am 19.02.2007, dass die Klägerin „unmittelbar gegenüber dem Käufer des Grundstücks“ Mieterverpflichtungen gem. dem Entwurf eines Mietvertrags zu übernehmen hatte. Für diese Übernahme sollte