DER BETRIEB
Betriebsratsmitbestimmung auf Facebook

Betriebsratsmitbestimmung auf Facebook

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M. / Hendrik Völkerding

BAG, Beschluss vom 13.12.2016 – 1 ABR 7/15

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 13.12.2016 die Reichweite der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats an Unternehmensseiten auf Facebook vermessen. Dabei hat es eine differenzierende Unterscheidung getroffen, auf die sich Unternehmen einstellen sollten.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Arbeitgeberin, die u.a. Blutspendedienste betreibt, eröffnete auf Facebook eine Unternehmensseite. Die Seite wird von zehn Mitarbeitern betreut. Diese Mitarbeiter verfügen über individuelle als auch einheitliche Administratorkennungen, wobei sie von der Arbeitgeberin zur Nutzung der einheitlichen Kennung angewiesen wurden.

Auf der Unternehmensseite der Arbeitgeberin bei Facebook stand den Nutzern, wie grds. auf allen Facebook-Seiten, die Möglichkeit des Verfassens eigener Beiträge sowie die Möglichkeit der Kommentierung unternehmensseitiger