DER BETRIEB
Angemessenheitskontrolle von befristeten Vertragsbedingungen

Angemessenheitskontrolle von befristeten Vertragsbedingungen

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.12.2017 – 6 Sa 240/17

Die Angemessenheitskontrolle von befristeten Vertragsbedingungen stellt immer mehr einen eigenen und von der bisherigen Anlehnung an das TzBfG abgrenzbaren Bereich dar. Das LAG Niedersachsen arbeitet die beim Einsatz von befristeten Arbeitsbedingungen zu beachtenden Punkte, insb. die 25%-ige Erheblichkeitsschwelle, nochmals heraus.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung, deren einseitige Rückführung auf das tarifvertragliche Regelmaß und Vergütungsansprüche.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.01.1987 beschäftigt. Seine Arbeitszeit betrug zunächst 40 Wochenstunden. Mit Wirkung zum 01.01.1994 vereinbarten die Parteien eine reduzierte Arbeitszeit von 36 Wochenstunden. Nach einer tariflichen Herabsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit auf