DER BETRIEB
Unverbindlichkeit einer unbilligen Weisung

Unverbindlichkeit einer unbilligen Weisung

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Beschluss vom 14.06.2017 – 10 AZR 330/16 (A)

Seit der Entscheidung des 5. Senats des BAG aus dem Jahr 2012 soll der Arbeitnehmer an eine Arbeitgeberanweisung solange vorläufig gebunden sein, bis deren Unverbindlichkeit rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Es sei denn, die Anweisung ist schon aus anderen Gründen unwirksam. Der 10. Senat beabsichtigt nun, die berechtigterweise in die Kritik geratene Rechtsprechung zu ändern.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war seit 2001 bei der Beklagten beschäftigt und zuletzt in Dortmund eingesetzt. In den Jahren 2013/2014 führten die Parteien einen Kündigungsrechtsstreit, den der Kläger gewann. Nachdem Mitarbeiter aus dem Team des Klägers eine weitere Zusammenarbeit mit ihm ablehnten, teilte die Beklagte dem Kläger mit, sie werde ihn befristet für die Zeit von etwa sieben Monaten am Standort Berlin