DER BETRIEB
Heilung einer formunwirksamen Befristung durch nachträgliche Befristungsabrede

Heilung einer formunwirksamen Befristung durch nachträgliche Befristungsabrede

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin Juliane Martin

BAG, Urteil vom 15.02.2017 – 7 AZR 223/15

Erneut offenbaren sich die Tücken des Befristungsrechts. Gerade öffentliche Arbeitgeber stolpern immer wieder über die formalen Anforderungen an die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder verstricken sich in ihren Heilungsversuchen. Das Urteil zeigt auf, wie es richtig geht.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.

Im Vorgriff auf ein noch zu begründendes Arbeitsverhältnis vereinbarten sie am 11.09.2012 Folgendes: Im Fall der Begründung eines Arbeitsverhältnisses solle die Klägerin im Schuljahr 2012/2013 ab dem 12.09.2012 an der Realschule als Lehrkraft beschäftigt werden. Der befristete Einsatz erfolge wegen Elternzeit bis 30.07.2012. Es wurde darauf hingewiesen, dass durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung kein Anspruch auf Begründung eines