DER BETRIEB
Ausschlussfristen und Mindestlohn

Ausschlussfristen und Mindestlohn

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin Denise Ludwig

LAG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2017 – 7 Sa 560/16

Inwieweit Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen unwirksam sind, wenn sie Mindestlohnansprüche nicht ausdrücklich ausnehmen, ist seit Inkrafttreten des MiLoG umstritten. Nunmehr befasste sich das LAG Nürnberg mit der für die Gestaltung von Arbeitsverträgen äußerst praxisrelevanten Frage. Im Ergebnis lehnt es eine umfassende Unwirksamkeit solcher Ausschlussklauseln ab und stellt sich damit gegen eine anderslautende Ansicht des BAG.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um Überstunden und Urlaubsabgeltung. Der Kläger war vom 01.01.2014 bis 31.07.2015 bei der Beklagten beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. § 10 des Arbeitsvertrags lautet:

„Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit