DER BETRIEB
Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Konzern

Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Konzern

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2018 – 17 Sa 764/17

Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG bedarf nur dann keiner Begründung gem. § 14 Abs. 2 KSchG, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG in keinem Betrieb des Anstellungsarbeitgebers erfüllt sind. Sind hingegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG in einem Betrieb erfüllt, der zuvor konzernangehörig, aber nicht unmittelbar vom Vertragsarbeitgeber unterhalten wird, bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG einer Begründung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie über einen Auflösungsantrag der Beklagten.

Der Kläger stand in einem Arbeitsverhältnis zu der Beklagten, einem bundesweit agierenden Klinikkonzernbetreiber. Die Kliniken sind