DER BETRIEB
Variable Gehaltsbestandteile: Richterliche Ersatzleistungsbestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB

Variable Gehaltsbestandteile: Richterliche Ersatzleistungsbestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

LAG Hessen, Urteil vom 07.06.2018 – 19 Sa 846/17

Die Bestimmung variabler Gehaltsbestandteile, die sowohl an die Leistung des Arbeitnehmers als auch an die Ertragslage des Unternehmens anknüpft, erfolgt nach billigem Ermessen des Arbeitgebers. Ist die Entscheidung des Arbeitgebers ermessensfehlerhaft, setzt das Gericht die Höhe der variablen Vergütung direkt selbst fest.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Zahlung variabler Gehaltsbestandteile für die Jahre 2015 und 2016. Neben dem monatlichen Brutto-Grundgehalt vereinbarten die Parteien die Zahlung variabler Gehaltsbestandteile mit folgender Regelung:

„Zusätzlich zu Ihrem monatlichen Brutto-Grundgehalt ist ein variabler Vergütungsanteil vereinbart, der sich nach ihren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sowie der jeweils für Sie gültigen Regelung zum „Vergütungsmodell für den variablen