DER BETRIEB
BT: Sachverständigenanhörung zum RegE für das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz

BT: Sachverständigenanhörung zum RegE für das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drucks. 18/10935).

Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz soll die BaFin neue Befugnisse erhalten, um künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört u.a. die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Die Bundesregierung betont in der Begründung, dass die neuen BaFin-Instrumente „rein vorsorglich“ geschaffen werden, „um für den Gefahrenfall das geeignete Instrumentarium für ein schnelles und zielgerichtetes Handeln der Aufsicht zur Verfügung zu stellen“.

Trotz einer z.T. deutlichen Preissteigerung liege gegenwärtig in Deutschland keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor, stellte die