Adick / Höink / Kurt, Umsatzsteuer und Strafrecht
5. Kapitel Strafverfahrensrecht

5. Kapitel Strafverfahrensrecht

Markus Adick

Inhaltsübersicht

  • I. Verhältnis von Besteuerungs- und Strafverfahren
  • II. Ermittlungsbehörden
  • III. Abschnitte des Strafverfahrens

I. Verhältnis von Besteuerungs- und Strafverfahren

1. Anwendbare Gesetze

1

Für Steuerstraftaten gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs. 2 AO). Nach der für das materielle Recht und das Prozessrecht einheitlichen Definition der Steuerstraftat gehören hierzu insbesondere Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind (§ 369 Abs. 1 Nr. 1 AO).

2

In prozessualer Hinsicht gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, soweit die Abgabenordnung nichts anderes bestimmt (§ 385 Abs. 1 AO.) Die Abgabenordnung enthält für das Steuerstrafverfahren in den §§ 386 ff. AO eigene Vorschriften, die den allgemeinen Gesetzen als speziellere Regelungen vorgehen. Diese besonderen Vorschriften dienen insbesondere dazu, die steuerrechtliche Kompetenz der Finanzverwaltung in