Adick / Höink / Kurt, Umsatzsteuer und Strafrecht
9. Kapitel Grundzüge von Compliance

9. Kapitel Grundzüge von Compliance

Gabriel Kurt

Inhaltsübersicht

  • A. Allgemeines
  • B. Compliance Management-Systeme
  • C. Steuerrechtliche Compliance-Anforderungen (Tax Compliance)
  • D. Compliance in der Umsatzsteuer
  • E. Compliance im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

A. Allgemeines

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Der Begriff „Compliance“ ist derzeit in der Steuerfachwelt kaum zu übersehen und scheint die Wunderwaffe gegen jede Unregelmäßigkeit in steuerlichen (und sonstigen) Angelegenheiten zu sein. Leider werden in diesem Zusammenhang in der Praxis oft verschiedenste Begrifflichkeiten zusammen gewürfelt, ohne dass eine Definition oder Strukturierung des Themas vorgenommen wird.

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Allgemein wird „Compliance“ als Handeln in Übereinstimmung mit Regeln verstanden, wobei neben den gesetzlichen Vorschriften auch interne Vorgaben gemeint sind.1

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Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen z.B. Rechtsvorschriften, Erlaubnisse, Lizenzen oder sonstige Bewilligungen, behördliche Auflagen oder verbindliche Auskünfte, Urteile, Beschlüsse oder Entscheidungen von Gerichten oder Behörden