Gosch / Schwedhelm / Spiegelberger, GmbH-Beratung
Steuerklauseln

Steuerklauseln

Brinkmeier

Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung - S. S0055 (66. Lieferung 04.2022)>>

Begriff: Steuerklauseln sind Vertragsvereinbarungen, denen zufolge ein Rechtsgeschäft oder bestimmte Rechtsgeschäfte ganz oder teilweise als aufgelöst oder nicht abgeschlossen angesehen oder unwirksam sein sollen, wenn sich herausstellt, dass die steuerliche Beurteilung durch die Finanzbehörde oder die Finanzgerichte von der steuerlichen Qualifizierung abweicht, die sich die Beteiligten bei Abschluss des Rechtsgeschäfts vorgestellt haben. Ziel ist es, die – bereits verwirklichten – Steuertatbestände wieder rückwirkend zu beseitigen. Unterschieden werden

  • negative Steuerklauseln,

  • positive Steuerklauseln und

  • satzungsmäßige Steuerklauseln.

GmbH-Satzung: Steuerklauseln in der GmbH-Satzung dienen insbesondere dazu, verdeckte Gewinnausschüttungen (→  Verdeckte Gewinnausschüttungen, Grundlagen, Folgen, ABC ) rückgängig zu machen, indem der GmbH ein Rückgewährungsanspruch gegen den Gesellschafter insoweit