DER BETRIEB
BGH: Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen zulässig

BGH: Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen zulässig

Der XI. Zivilsenat hatte in seinem Urteil vom 28. 1. 2003 (XI ZR 156/02) auf eine Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse über die Zulässigkeit einer sog. Zeichnungsgebühr von 5 € zu entscheiden. Diese Gebühr erhebt die Sparkasse von ihren Kunden, die sich an der Zeichnung von Aktien-Neuemissionen beteiligen, auch dann, wenn den Kunden wegen einer Überzeichnung der Neuemission Aktien nicht zugeteilt werden. Die Zeichnungsgebühr war vor dem Hintergrund zu beurteilen, dass es in der jüngsten Vergangenheit bei zahlreichen Neuemissionen zu massenhaften Zeichnungsaufträgen und ungewöhnlich hohen Überzeichnungen neuer Aktien gekommen ist, deren