Arbeitnehmerdatenschutz gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Prof. Dr. Michael Kort
Der Arbeitnehmerdatenschutz unterliegt bislang dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insb. dem dort vorgesehenen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und den Rechtfertigungsgründen. Weitgehend an dessen Stelle wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) treten. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie sich das Verhältnis von Aufsichtsbehörden, betrieblichem Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat als Akteuren des Arbeitnehmerdatenschutzes unter der DS-GVO gestalten wird. Ferner wird deutlich, dass unter Beibehaltung des datenschutzrechtlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt weiterhin normative Rechtfertigungsgründe, die Arbeitnehmer-Einwilligung und Betriebsvereinbarungen als Grundlagen für einen rechtmäßigen Umgang mit Arbeitnehmerdaten im Unternehmen in Betracht kommen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Überblick und Grundsätzliches
- 1. Grundprinzipien der DS-GVO
- 2. Weiter Begriff der Datenverarbeitung
- 3. Datensparsamkeit
- 4. Transparenz
- 5. Territorialer Anwendungsbereich der DS-GVO