DER BETRIEB
Arbeitnehmerdatenschutz gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Arbeitnehmerdatenschutz gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Prof. Dr. Michael Kort

Der Arbeitnehmerdatenschutz unterliegt bislang dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insb. dem dort vorgesehenen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und den Rechtfertigungsgründen. Weitgehend an dessen Stelle wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) treten. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie sich das Verhältnis von Aufsichtsbehörden, betrieblichem Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat als Akteuren des Arbeitnehmerdatenschutzes unter der DS-GVO gestalten wird. Ferner wird deutlich, dass unter Beibehaltung des datenschutzrechtlichen Verbots mit Erlaubnisvorbehalt weiterhin normative Rechtfertigungsgründe, die Arbeitnehmer-Einwilligung und Betriebsvereinbarungen als Grundlagen für einen rechtmäßigen Umgang mit Arbeitnehmerdaten im Unternehmen in Betracht kommen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Überblick und Grundsätzliches
    • 1. Grundprinzipien der DS-GVO
    • 2. Weiter Begriff der Datenverarbeitung
    • 3. Datensparsamkeit
    • 4. Transparenz
    • 5. Territorialer Anwendungsbereich der DS-GVO