DER BETRIEB
Webseiten-Analyse und Datenschutz: Die dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum
Zugleich Besprechung des EuGH-Urteils vom 19.10.2016 – C-582/14 und seiner Praxisfolgen

Webseiten-Analyse und Datenschutz: Die dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum

Zugleich Besprechung des EuGH-Urteils vom 19.10.2016 – C-582/14 und seiner Praxisfolgen

RA Dr. Hans Markus Wulf

Die Internetpräsenz von Unternehmen oder deren Online-Shops werden i.d.R. durch Analyse-Tools ausgewertet, die erfassen, wie viele Besucher die Website aufrufen, welche Klickpfade sie nutzen, für welche Informationen oder Produkte sie sich interessieren und welche technischen Geräte bzw. Software sie dazu verwenden. Basierend auf diesen Daten sollen der Internetauftritt an Nutzerbedürfnisse angepasst und Such- oder Bestellvorgänge optimiert werden. Dabei speichern die gängigen Tracking-Tools, wie z.B. Google Analytics, die IP-Adresse des Nutzers bereits beim „Betreten“ der Website. Lange herrschte Streit, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten zu qualifizieren sind und ihre Speicherung nur mit der Einwilligung des Betroffenen oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung zulässig ist. Der EuGH hat diesen Streit kürzlich entschieden. Im Folgenden werden die Kernaussagen des Urteils herausgearbeitet und dargelegt, wie Unternehmen Nutzer-IP-Adressen künftig