DER BETRIEB
Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters

Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters

Dr. Christian Bochmann, LL.M. (Cambridge)

Mit der aktuellen Neufassung des Geldwäschegesetzes wird ein völlig neuartiges Register geschaffen: das Transparenzregister. Dieses wird verschiedene Angaben (insbesondere Name und Wohnort) zu den wirtschaftlich Berechtigten von Kapital- und eingetragenen Personengesellschaften erfassen. Wirtschaftlich Berechtigte sind die hinter den Gesellschaften stehenden natürlichen Personen, die über substanzielle Kapital- oder Stimmrechtsbeteiligungen oder sonstige Kontrollmöglichkeiten verfügen, auch wenn sie nicht unmittelbare Gesellschafter sind. Um das Transparenzregister auf aktuellem und aussagekräftigem Stand zu halten, werden v.a. die Gesellschaften und deren Anteilseigner, mitunter aber auch die wirtschaftlich Berechtigten selbst in die Pflicht genommen. Diesen werden verschiedene Informationspflichten auferlegt, die teilweise bereits mit Inkrafttreten der Neuregelungen, spätestens aber bis zum 01.10.2017 erstmals zu erfüllen sind – anderenfalls