DER BETRIEB
Selbstverleih durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Selbstverleih durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. André Zimmermann, LL.M.

BAG, Urteil vom 17.01.2017 – 9 AZR 76/16

In der Beratungspraxis sind Fälle eines Selbstverleihs durch den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht selten, vor allem in der Medien- und Filmbranche („Loanout Agreement“). Der 9. Senat ist der Frage nachgegangen, ob ein solcher Selbstverleih vom AÜG erfasst ist und wann hierin eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung zu sehen sein kann, um zwingendes Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu umgehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien stritten um den Arbeitnehmerstatus des Klägers.

Der Kläger war seit 1996 als freiberuflicher Kameramann für die Beklagte, eine Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, tätig. Bei der Beklagten galt die interne Vorgabe, freie Mitarbeiter an maximal 60 Tagen im Jahr einzusetzen. Ein darüber hinausgehender Einsatz war nach den Vorgaben nur im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung möglich.