DER BETRIEB
Die geplante Neuregelung des Befristungsrechts
– Vorschlag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch bei Befristungen –

Die geplante Neuregelung des Befristungsrechts

– Vorschlag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch bei Befristungen –

Dr. Thomas Klein

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode enthält unter der Überschrift „Gute Arbeit“ wesentliche Eckpunkte für eine Reform des Befristungsrechts. Ziel der Koalitionsparteien ist es, Missbrauch bei Befristungen zu bekämpfen. Sachgrundlose Befristungen sollen wieder zur Ausnahme und „endlose Kettenbefristungen“ abgeschafft werden. Mit den beabsichtigten Änderungen sollen neue Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung bei Befristungen geschaffen werden, die zahlreiche Fragen aufwerfen. Der Beitrag geht diesen nach und entwickelt einen Vorschlag für die anstehende Reform.

Inhaltsübersicht

  • I. Ausgangslage: Das geltende Befristungsrecht
  • II. Neue Grenzen für die sachgrundlose Befristung
    • 1. Neue Grenzwerte für die sachgrundlose Befristung
    • 2. Festlegung einer Höchstquote von 2,5%
      • a) Schwellenwert
        • aa) Rechtspolitische und verfassungsrechtliche Kritik
        • bb) Umsetzungsfragen
          • (1) Maßgebliche Einheit
          • (2) Maßgebliche Beschäftigte (insb. Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern)
          • (3)