Zuvorarbeitsverhältnis bei aufschiebend bedingtem Arbeitsvertrag
Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter / RAin Nadine Kirchner
LAG Hessen, Urteil vom 05.06.2018 – 15 Sa 1566/16
Schließen Arbeitgeber unter Vorbehalt einer aufschiebenden Bedingung einen befristeten Arbeitsvertrag, begründen sie damit kein Zuvorarbeitsverhältnis im Sinne des Befristungsrechts. So das LAG Hessen; das letzte Wort wird aber das BAG haben.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Einordnung und Fazit
I. Sachverhalt
Die Parteien streiten im Rahmen einer Befristungskontrollklage über die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung und die Weiterbeschäftigung des Klägers.
Die Beklagte ist ein internationaler Logistik- und Speditionsdienstleister. In Deutschland unterhält sie mehrere Betriebe, u.a. an einem Flughafen. Die Parteien schlossen am 12.05.2015 einen nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristeten schriftlichen Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage der Kläger ab dem 01.07.2015 als Staplerfahrer im Sicherheitsbereich des Flughafens eingesetzt wurde. Bereits vor